Asylverfahrens- und Flüchtlingsberatung
Manche Menschen fliehen sehr jung, oft sogar minderjährig und ohne Begleitung. Manche haben eine regelrechte Odyssee hinter sich. Wenn sie in Deutschland ankommen, sind sie häufig ohne Vorstellung von dem, was sie erwartet, ohne Plan und völlig überfordert. Wenn sie Asyl beantragen und nach Braunschweig geschickt werden, ist die Asylverfahrensberatung der Caritas für sie da. Hier werden Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und unabhängig von Religion und Volkszugehörigkeit beraten - kostenlos, vertraulich, unabhängig und bei Bedarf mit Dolmetscherinnen oder Dolmetschern.
Der Caritasverband Braunschweig e.V. hilft geflüchteten Menschen, in Deutschland anzukommen, sich zu orientieren und informiert umfassend über Rechte und Pflichten, damit sie ihr Asylverfahren aktiv mitgestalten.
Zu der Beratung gehört es, mitgebrachte Dokumente zu sichten und deren Inhalt zu erklären. Wir besprechen mit den Geflüchteten, was sie bei den Behörden erwartet, welche Strukturen und Anforderungen es gibt. Sie erfahren, wie ihr Asylverfahren genau funktioniert und welche Perspektiven ihnen das deutsche und europäische Asylsystem eröffnet.
Wir bereiten auf Termine vor, wie z.B. auf die Anhörung des Bundesamtes. Wir schauen, was die geflüchteten Menschen darüber hinaus brauchen und recherchieren bei Bedarf weitere Hilfen in unseren Netzwerken.
Auch wenn sie nach einer Ablehnung nicht wissen, wie es weitergeht, klären wir gemeinsam die Situation und schauen, ob es weitere Möglichkeiten für sie gibt.
Beratungsschwerpunkte
- Deutsches Asylverfahren
- Europäisches sogenanntes Dublin-III-Verfahren
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Sensible Beratung für besonders verletzliche ("vulnerable"), also besonders schutzbedürftige Flüchtlinge
- Traumasensible Beratung
- Individuelle Vorbereitung zur Anhörung
- Erläuterung der Asylentscheidungen des BAMF
- Unterstützung bei Anwaltssuche und Klage
- Bei Bedarf Weiterleitung an andere Dienste, u.a. bei Verteilung (Transfer)
Beratung für besonders Schutzbedürftige und traumasensible Beratung
Besonders verletzliche Flüchtlinge haben höhere Schutzrechte. Zu dieser Gruppe der sogenannten vulnerablen Flüchtlinge gehören unter anderem:
- traumatisierte und psychisch kranke Flüchtlinge
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- schwer erkrankte Menschen
- Menschen mit Behinderungen
- Folter- und Gewaltopfer
- Alleinreisende, alleinerziehende oder schwangere Frauen
- LGBTI-Flüchtlinge.
Diese vulnerablen Flüchtlinge unterstützen wir in besonders sensibler Weise bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten. Insbesondere traumatisierte und durch traumatische Erlebnisse erkrankte Flüchtlinge erhalten Beratung zur Entlastung, um sie zur aktiven Teilnahme am Asylverfahren zu ermutigen und zu befähigen.